KI-Haftungsrichtlinie (Vorschlag)
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Originaltitel (Englisch): Adapting non-contractual civil liability rules to artificial intelligence (AI Liability Directive)
2022/0303(COD)
Zusammenfassung
Dieses Verfahrensdokument betrifft einen Richtlinienvorschlag zur Anpassung der Vorschriften über die außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz. Die Europäische Kommission veröffentlichte den Gesetzgebungsvorschlag COM(2022)0496 am 29. September 2022. Er wurde im Europäischen Parlament an den Ausschuss überwiesen, und die Arbeiten aus der vorherigen Wahlperiode wurden am 13. November 2024 wieder aufgenommen. Die Europäische Kommission zog den Vorschlag am 6. Oktober 2025 zurück, und das Verfahren ist als hinfällig oder zurückgezogen verzeichnet.
Für wen es gilt
Ein Vorschlag für eine EU-Richtlinie über an künstliche Intelligenz angepasste Vorschriften zur außervertraglichen zivilrechtlichen Haftung, behandelt im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mit der Europäischen Kommission als zentralem Akteur. Das Verfahren ist hinfällig oder wurde zurückgezogen.
Kernpunkte
- Vorschlag COM(2022)0496 am 29. September 2022 als Richtlinie im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren veröffentlicht.
- Die Rechtsgrundlage umfasst TFEU 114.
- Vorschlag am 6. Oktober 2025 von der Europäischen Kommission zurückgezogen.
- Verfahrensstand: hinfällig oder zurückgezogen.
Wichtige Daten
- Eingebracht
- Amtlicher Text / Statusseite
- oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file
Quellen sind oft in anderen Sprachen; Links öffnen das Original. - Themen
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