Europäische UnionLeitlinien Angenommen / veröffentlicht

Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung

KI-generiert (AI). Dieser Text wurde von künstlicher Intelligenz automatisch erstellt und übersetzt und softwaregestützt mit den angegebenen Quellen abgeglichen; keine menschliche Prüfung. Keine Rechtsberatung.

Originaltitel (Englisch): Approval of the content of the draft Communication from the Commission - Guidelines on the implementation of the transparency obligations for certain AI systems under Article 50 of Regulation (EU) 2024/1689 (the ‘AI Act’)

C(2026) 5054 final

Zusammenfassung

Die Leitlinien der Europäischen Kommission erläutern, wie die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung anzuwenden sind. Sie klären zentrale Begriffe, Ausnahmen, die Kennzeichnung und Erkennung KI-generierter Inhalte, die Kennzeichnung von Deepfakes und Texten von öffentlichem Interesse, die Anforderung klarer und unterscheidbarer Informationen, die Rolle eines Verhaltenskodex, Sanktionen und den Anwendungsbeginn am 2. August 2026. Die Leitlinien sind nicht bindend und können überprüft oder geändert werden.

Für wen es gilt

Nicht bindende Leitlinien für die zuständigen Behörden sowie für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die mit Menschen interagieren, synthetische Inhalte erzeugen oder manipulieren, Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung durchführen oder Deepfakes und bestimmte KI-generierte Texte erstellen, nach Artikel 50 der KI-Verordnung.

Kernpunkte

  • Anbieter interaktiver KI-Systeme müssen sicherstellen, dass Personen darüber informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren, es sei denn, die Interaktion ist offensichtlich oder eine Ausnahme greift.
  • Anbieter generativer KI-Systeme müssen Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format kennzeichnen und mithilfe wirksamer, interoperabler, robuster und zuverlässiger Lösungen erkennbar machen.
  • Betreiber müssen Deepfakes und bestimmte KI-generierte Texte von öffentlichem Interesse offenlegen; für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke gilt eine mildere Regelung.
  • Geldbußen bei Verstößen können bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
  • Bestehende generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die Kennzeichnungs- und Erkennungspflichten zu erfüllen.

Wichtige Daten

Unterzeichnet / erlassen
Anwendungs- / Compliance-Datum
Anwendungs- / Compliance-Datum
Amtlicher Text / Statusseite
ai-act-service-desk.ec.europa.eu/sites/default/files/2026-07/guidelines_on_th…
ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/resources
Quellen sind oft in anderen Sprachen; Links öffnen das Original.
Themen
Transparenz und Kennzeichnung · Deepfakes und synthetische Medien · Allgemeine KI-Governance

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