DeutschlandUrteil ergangen

LG München I, Endurteil v. 11.11.2025 – 42 O 14139/24

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LG München I · 42 O 14139/24

Zusammenfassung

Eine deutsche Verwertungsgesellschaft hat vor dem Landgericht München I Klage gegen zwei Betreiber eines Sprachmodells und Chatbots erhoben, die beide zu einem US-Konzern gehören. Sie behauptet, neun Liedtexte seien in den Modellen memorisiert und in Chatbot-Ausgaben wiedergegeben worden, was Urheber- und Persönlichkeitsrechte verletze. Sie verlangt Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und die Veröffentlichung des Urteils. Die Beklagten bestreiten, dass die Modelle Trainingsdaten speichern, und berufen sich auf die Schranke für Text- und Data-Mining.

Neueste Entwicklung

Am 11. November 2025 erließ das Gericht ein Endurteil, das den Beklagten untersagt, die Liedtexte in den Modellen und in Ausgaben wiederzugeben, und sie zur Auskunft sowie zur Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verpflichtet. Es bestätigte die Schadensersatzpflicht, gestattete die Veröffentlichung des Urteils, wies die Klage im Übrigen ab und verteilte die Kosten zu 20 % auf die Klägerin und zu 80 % auf die Beklagten.

Angaben in Klageschriften sind Behauptungen, die nicht bewiesen sind, solange kein Gericht darüber entschieden hat.

Gericht
LG München I
Aktenzeichen
42 O 14139/24
Anspruchsarten
Urheberrecht, Sonstiges
Primärquelle
Gerichtsunterlagen
Themen
Transparenz und Kennzeichnung

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